„Paris-Abkommen, Menschenrechte und Klimaklagen“
Das im Oktober 2017 bestellte Rechtsgutachten wird im Januar 2018 veröffentlich. Es untersucht die Reichweite der weithin übersehenen oder verkannten – völkerrechtlich verbindlichen – Zielstellungen des Paris- Abkommens. Eine wichtige Rolle spielt insoweit auch das Verhältnis zum Vorsorgeprinzip sowie zum gebotenen Menschenrechtsschutz von Leben und Gesundheit im Zeichen des Klimawandels.