Die Hitzesommer 2018 und 2019 haben uns zu spüren gegeben, welches Ausmaß die Klimakrise haben kann: Waldbrände, Ernteausfälle, Regenfluten, Dürreperioden, lebensgefährliche Temperaturen, Abrutschen riesiger Gletscher, usw.
Viele dieser Auswirkungen hätten vermieden werden können. Bereits 1994 haben die Staaten der Welt die menschengemachte Klimaerwärmung als ernstes Problem bezeichnet und sich mit dem ersten internationalen Vertrag zum Handeln verpflichtet. Weitere Klimaverträge folgten 1997 und 2015. Demnach sollte der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2040 weltweitauf Null reduziert werden. Tatsächlich sind die Emissionen seither kontinuierlich gestiegen – auch in Deutschland. Die technischen Lösungen liegen schon lange auf dem Tisch – der politische Wille fehlt!
Wenn wir jedoch die noch fataleren Konsequenzen der Klimakrise verhindern wollen, ist ein sofortiges und entschlossenes Einhalten der Klimaziele erforderlich. Gerichte können die Politik zum Handeln zwingen. Deshalb klagen wir!
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. hat am Freitag, den 23. November 2018 eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen das Unterlassen geeigneter gesetzlicher Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Bundesrepublik Deutschland.
Ob wir eine WELTWEITE KLIMAKATASTROPHE noch ABWENDEN können,
wird mit jedem Tag ungewisser. Wir müssen daher JETZT ALLE KRÄFTE MOBILISIEREN und GEMEINSAM VORANGEHEN